VOC-Richtlinie
Am 11. März 1999 wurde die VOC-Richtlinie ("Chemikalienrechtlichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen" - kurz: VOC) in Brüssel verabschiedet.
Mit dieser EU-Richtlinie sollen die Lösemittelemissionen, die zum Entstehen des bodennahen, schädlichen Ozons beitragen, europaweit spürbar reduziert werden. Dies soll sowohl durch Vorgabe von Emissionsgrenzwerten der Abgase von Anlagen, als auch durch eine Begrenzung der fugitiven Anteile erreicht werden. Die VOC-Richtlinie ist innerhalb von zwei Jahren in Bundesdeutsches Recht umzusetzen. Damit werden die Anforderungen zur Vermeidung von Lösemittelemissionen nach dem deutschen Immissionsschutzgesetz, das keine Begrenzung der diffusen Emissionen kennt, erweitert werden.
In diesem Gesetz ist für den Bereich Fahrzeugreparaturlacke geregelt, welche Produkte nach dem 31.12.2006 bzw. nach Ablauf der Übergangsfrist nach dem 31.12.2007 für die Fahrzeugreparaturlackierung noch verkauft werden dürfen.
Laut Gesetz gibt es einige Anwendungsbereiche, für welche die Beschränkung auf das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach den Gesetz nicht VOC-konforme Produkte, verkauft werden dürfen.
Diese Anwendungen sind u.a.
Restaurierung von Oldtimern
Kleinreparaturen im Privatbereich
Industrielackierung ( z.B. Lackierung von Kunststoffteilen ohne Fahrzeugbezug)
Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden
Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte
Befüllung von Aerosol-Spraydosen
Bei Kauf Nicht-VOC-Konformer Produkte bestätigen Sie, dass Sie Kenntnis von der ChemVOCFarbV haben und Verantwortung für den korrekten Einsatz tragen. Die betroffenen Produkte werden von uns jeweils gekennzeichnet.